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   VG Bayreuth, 21.12.2021 - B 5 E 21.1080   

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VG Bayreuth, 21.12.2021 - B 5 E 21.1080 (https://dejure.org/2021,65894)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 21.12.2021 - B 5 E 21.1080 (https://dejure.org/2021,65894)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 21. Dezember 2021 - B 5 E 21.1080 (https://dejure.org/2021,65894)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; GG Art. 33 Abs. 2
    Tarifbeschäftigter, Beamtin, Erfordernis der Erstellung und Einholung einer Anlassbeurteilung aufgrund einer Beurteilungsrichtlinie, Vergleichbarkeit von Regel- und Anlassbeurteilung, Überlappungszeitraum von Beurteilungszeiträumen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.12.2021 - B 5 E 21.1080
    Zur Begründung bezog sie sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1/18).

    Insoweit hat sich die Antragsgegnerin in der zweiten Alternative der o.g. Regelung über die vom Bundesverwaltungsgericht (U.v. 9.5.2019 - 2 C 1/18) postulierten Anforderungen hinaus selbst gebunden, eine Anlassbeurteilung zu erstellen und im Rahmen des Bewerbungsverfahrens einzuholen.

    Zunächst gibt es keinen Rechtssatz, wonach dienstliche Beurteilungen hinsichtlich des Beurteilungszeitraums und des Stichtags stets gleich sein müssten; dementsprechend ist auch der von der Rechtsprechung aufgestellte Grundsatz der "höchstmöglichen Vergleichbarkeit (...) ein Optimierungsziel, das immer nur so weit wie möglich angestrebt werden kann" (BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 58).

    Wird einem Bewerber eine Anlassbeurteilung erteilt, sind nicht allein deshalb für alle Bewerber Anlassbeurteilungen einzuholen (vgl. dazu BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 57 f.; BayVGH, B.v. 18.9.2020 - 3 CE 20.1849 - juris Rn. 11).

    Dabei sind auch größere Zeitdifferenzen zwischen einer Regel- und einer Anlassbeurteilung hinzunehmen, solange ein Qualifikationsvergleich auf der Grundlage beider Beurteilungen ohne ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers nach dem Grundsatz der Bestenauslese möglich bleibt (BVerwG, U.v. 9.5.2019, a.a.O. Rn. 59).

    Gegen diese Auffassung spricht auch nicht die von der Antragsgegnerin vorgetragene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris).

  • VGH Bayern, 24.03.2016 - 3 CE 16.290

    Leistungsvergleich zwischen Beamtem und Tarifbeschäftigter im Bewerbungsverfahren

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.12.2021 - B 5 E 21.1080
    Der Grundsatz der Bestenauslese ist auch bei einer Konkurrenz zwischen einem Beamten (Beförderungsbewerber) und einem Tarifbeschäftigten (Höherstufungsbewerber) zu beachten (vgl. VG München, B.v. 25.5.2020 - M 5 E 19.5164 - juris Rn. 51; BayVGH, B.v. 24.3.2016 - 3 CE 16.290 - juris Rn. 17).

    Das Gebot der größtmöglichen Vergleichbarkeit gilt auch beim Vergleich zwischen periodischen Beurteilungen für Beamte und Leistungsnachweise für Tarifbeschäftigte (BayVGH, B.v. 24.3.2016 - 3 CE 16.290 - juris Rn. 21).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2004 - 4 S 1165/03

    Notenherabsetzung bei erstmaliger Beurteilung nach Beförderung

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.12.2021 - B 5 E 21.1080
    Zwar wird in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass es zulässig ist, das im vorherigen Amt vergebene Gesamturteil bei der erstmaligen Beurteilung nach einer Beförderung in der Regel herabzustufen, wenn der Beamte seine bisher gezeigten Leistungen nicht weiter gesteigert hat (vgl. VGH BW, U.v. 23.3.2004 - 4 S 1165/03 - juris Rn. 15 ff.).
  • VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429

    Bestimmung des Streitwerts in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren -

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.12.2021 - B 5 E 21.1080
    Das Gericht hat den Streitwert ausgehend vom Betrag des Grundgehalts der höchsten Stufe in der Besoldungsgruppe A13 (5.799,96 Euro) zum Zeitpunkt der Antragstellung auf 17.399,88 Euro festgesetzt (vgl. OVG NW, B.v. 2.11.2021 - 1 B 897/21 - juris Rn. 20 f.; BayVGH, B.v. 24.10.2017 - 6 C 17.1429 - juris Rn. 10 ff.).
  • VGH Bayern, 18.04.2018 - 3 CE 18.618

    Vergabe eines Dienstpostens

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.12.2021 - B 5 E 21.1080
    Er beträgt ein Viertel der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge des angestrebten Amtes (BayVGH, B.v. 18.4.2018 - 3 CE 18.618 - juris Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2021 - 1 B 897/21

    Untersagung der Besetzung der ausgeschriebenen Stelle mit einem Mitbewerber

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.12.2021 - B 5 E 21.1080
    Das Gericht hat den Streitwert ausgehend vom Betrag des Grundgehalts der höchsten Stufe in der Besoldungsgruppe A13 (5.799,96 Euro) zum Zeitpunkt der Antragstellung auf 17.399,88 Euro festgesetzt (vgl. OVG NW, B.v. 2.11.2021 - 1 B 897/21 - juris Rn. 20 f.; BayVGH, B.v. 24.10.2017 - 6 C 17.1429 - juris Rn. 10 ff.).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.12.2021 - B 5 E 21.1080
    Hat der Dienstherr Richtlinien über die Erstellung dienstlicher Beurteilungen erlassen, sind die Beurteiler aufgrund des Gleichheitssatzes hinsichtlich des anzuwendenden Verfahrens und der anzulegenden Maßstäbe an diese Richtlinien gebunden (BVerwG, B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 12.12.2017 - 2 VR 2.16

    Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung;

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.12.2021 - B 5 E 21.1080
    Dabei ist im Rahmen der summarischen Prüfung aus Gründen der Rechtsklarheit auf den maßgeblichen Zeitpunkt zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage in den Fällen des Konkurrentenstreitverfahrens abzustellen, d.h. den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung (vgl. u.a. BVerwG, B.v. 12.12.2017 - 2 VR 2/16 - juris Rn. 32).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.12.2021 - B 5 E 21.1080
    Aufgrund der Verfahrensabhängigkeit des sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden subjektiven Rechts und der Garantie von Art. 19 Abs. 4 GG sind die Verwaltungsgerichte bei der Auslegung und Anwendung des § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten gehalten, den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes im Eilverfahren besonders Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, B.v. 29.6.2003 - 2 BvR 311/03 - NVwZ 2004, 95).
  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

    Auszug aus VG Bayreuth, 21.12.2021 - B 5 E 21.1080
    Feststellungen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung von Bewerbern um eine Beförderungsstelle sind in erster Linie auf die aktuellen dienstlichen Beurteilungen zu stützen, denn sie bilden den gegenwärtigen bzw. zeitnah zurückliegenden Stand ab und können somit am besten als Grundlage für die Prognose dafür dienen, welcher der Konkurrenten die Anforderungen der zu besetzenden Stelle voraussichtlich am besten erfüllen wird (BVerwG, B.v. 27.9.2011 - 2 VR 3/11 - NVwZ-RR 2012, 71; vgl. zum Ganzen auch: BayVGH, B.v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris; VG München, B.v. 26.10.2012 - M 5 E 12.3882 - juris; B.v. 24.10.2012 - M 5 E 12.2637 - juris).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 36.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

  • VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675

    Richter; Dienstpostenvergabe; Berufserfahrung; Anforderungsprofil;

  • VGH Bayern, 05.01.2012 - 7 CE 11.1432

    Berufung für Professur; Auswahlentscheidung; Anforderungsprofil

  • VGH Bayern, 05.11.2019 - 3 CE 19.1896

    Stellenbesetzung

  • VGH Bayern, 28.10.2013 - 3 CE 13.1518

    Verzicht auf periodische Beurteilung; Zwischenbeurteilung; Anlassbeurteilung;

  • VGH Bayern, 20.05.2008 - 3 CE 08.702

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens bei

  • VGH Bayern, 18.09.2020 - 3 CE 20.1849

    Konkurrentenstreit - Anlassbeurteilung eines schwerbehinderten Richters

  • VGH Bayern, 26.04.2021 - 3 CE 20.3137

    Vergleichbarkeit einer Anlassbeurteilung mit einer Regelbeurteilung

  • VG München, 25.05.2020 - M 5 E 19.5164

    Auswahlentscheidung zwischen einem Beamten und einem Tarifbeschäftigten

  • OVG Bremen, 15.02.2006 - 2 B 377/05

    Bestenauslese; Leistungsprinzip; Aufstieg; Beurteilungsrichtlinien;;

  • VGH Bayern, 30.04.2013 - 3 CE 12.2176

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung; Bewerbungsverfahrensanspruch; Notwendigkeit

  • VGH Bayern, 28.06.2002 - 3 CE 02.1282
  • VG München, 06.07.2016 - M 5 E 16.2127

    Fehlender Anordnungsgrund für Konkurrentenantrag bei erfolgter Stellenbesetzung

  • VG Bayreuth, 16.08.2022 - B 5 E 22.615

    Konkurrenteneilverfahren, fehlende Dokumentation der Auswahlerwägungen, keine

    Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 21.12.2021 - B 5 E 21.1080 wurde der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die Stelle einer Teamleiterin bzw. eines Teamleiters Dublin (m/w/d) im Referat 32F Dublinzentrum ... am Dienstort ... mit dem Beigeladenen zu besetzen, bevor nicht über die Bewerbung der Antragstellerin bestandskräftig entschieden worden ist.

    Mit Schreiben vom 23.06.2022 teilte die Antragsgegnerin dem Antragstellerbevollmächtigten mit, dass sie die Stelle trotz des Beschlusses des VG Bayreuth vom 21.12.2021 - B 5 E 21.1080 besetzen wolle.

    Nach dem stattgefundenen einstweiligen Rechtsschutzverfahren (B 5 E 21.1080) habe sich ergeben, dass die bisherige Auswahlentscheidung fehlerhaft gewesen sei.

    Zur Begründung wird ausgeführt, dass die Antragsgegnerin das Stellenauswahlverfahren nach dem Beschluss des VG Bayreuth vom 21.12.2021 - B 5 E 21.1080 wiederholt und eine Anlassbeurteilung für die Antragstellerin erstellt habe, in der sie die Gesamtnote 6 erhalten habe.

    Vorliegend hat die Antragsgegnerin zwar im Nachgang des Beschlusses des VG Bayreuth vom 21.12.2021 - B 5 E 21.1080 das Auswahlverfahren ausweislich ihrer eigenen Ausführungen im Schriftsatz vom 21.06.2022 im Klageverfahren B 5 K 22.470 wiederholt und für die Antragstellerin im Hinblick auf ihre mehr als sechsmonatige Zuordnung zu einem höheren Statusamt eine Anlassbeurteilung gemäß Ziffer 2.2 (Spiegelstrich 6) der Richtlinie für die Beurteilung von Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des BMI (ohne Bundespolizei) vom 07.04.2017 erstellt.

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